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MIRSYON

IT-Sicherheit & Datenschutz

Löschkonzept

Daten, die gehen müssen, gehen auch

Worum es geht

Aufbewahren ist geregelt, Löschen auch. Wir legen für jede Datenart eine Frist fest und richten die Löschung so ein, dass sie tatsächlich passiert — statt in einer Richtlinie zu stehen.

Was dazugehört

  • Fristen je Datenart, abgestimmt mit Aufbewahrungspflichten
  • Automatische Löschung oder Wiedervorlage
  • Umgang mit Bewerbungsunterlagen
  • Sicherungen: Löschung auch dort bedacht
  • Nachweis für Prüfungen

Ablauf

So gehen wir vor.

Erfassen

Welche Daten liegen wo?

Festlegen

Fristen und Verantwortliche bestimmen.

Einrichten

Automatik und Erinnerungen.

Nachweisen

Protokolle sammeln.

Häufige Fragen

Das wird uns oft gefragt.

Wie lange dürfen Bewerbungen aufbewahrt werden?

In der Regel sechs Monate nach Absage — länger nur mit Einwilligung für einen Bewerberpool.

Was ist mit alten Sicherungen?

Sie laufen mit der Sicherungsrotation aus. Das gehört ins Konzept, damit es nachvollziehbar bleibt.

Muss wirklich alles gelöscht werden?

Nein — steuerlich relevante Unterlagen müssen bleiben. Genau diese Abwägung dokumentieren wir.

Sollen wir uns das ansehen?

Ein kurzes Gespräch genügt, um einzuschätzen, was in Ihrem Betrieb sinnvoll ist — und was nicht.