IT-Sicherheit & Datenschutz
Löschkonzept
Daten, die gehen müssen, gehen auch
Worum es geht
Aufbewahren ist geregelt, Löschen auch. Wir legen für jede Datenart eine Frist fest und richten die Löschung so ein, dass sie tatsächlich passiert — statt in einer Richtlinie zu stehen.
Was dazugehört
- Fristen je Datenart, abgestimmt mit Aufbewahrungspflichten
- Automatische Löschung oder Wiedervorlage
- Umgang mit Bewerbungsunterlagen
- Sicherungen: Löschung auch dort bedacht
- Nachweis für Prüfungen
Ablauf
So gehen wir vor.
Erfassen
Welche Daten liegen wo?
Festlegen
Fristen und Verantwortliche bestimmen.
Einrichten
Automatik und Erinnerungen.
Nachweisen
Protokolle sammeln.
Häufige Fragen
Das wird uns oft gefragt.
Wie lange dürfen Bewerbungen aufbewahrt werden?
In der Regel sechs Monate nach Absage — länger nur mit Einwilligung für einen Bewerberpool.
Was ist mit alten Sicherungen?
Sie laufen mit der Sicherungsrotation aus. Das gehört ins Konzept, damit es nachvollziehbar bleibt.
Muss wirklich alles gelöscht werden?
Nein — steuerlich relevante Unterlagen müssen bleiben. Genau diese Abwägung dokumentieren wir.
Sollen wir uns das ansehen?
Ein kurzes Gespräch genügt, um einzuschätzen, was in Ihrem Betrieb sinnvoll ist — und was nicht.