Netzwerk & Telefonie
Kameras & Zutritt
Sehen, wer kommt — im Rahmen des Erlaubten
Worum es geht
Kameras im Betrieb sind erlaubt — aber nicht überall und nicht unbegrenzt. Wir richten Technik und Regeln so ein, dass sie ihren Zweck erfüllen und einer Prüfung standhalten.
Was dazugehört
- Auswahl der Kamerastandorte nach zulässigen Bereichen
- Speicherfristen und automatische Löschung
- Zugriffsrechte auf Aufnahmen
- Hinweisschilder und Verzeichnis der Verarbeitung
- Zutrittskontrolle mit Chip oder Code
Ablauf
So gehen wir vor.
Bewerten
Was darf erfasst werden, was nicht?
Einrichten
Technik montieren, Fristen und Rechte setzen.
Dokumentieren
Unterlagen für den Datenschutz erstellen.
Prüfen
Jährliche Kontrolle der Einstellungen.
Häufige Fragen
Das wird uns oft gefragt.
Darf ich Mitarbeiter filmen?
Nur sehr eingeschränkt. Arbeitsplätze dauerhaft zu überwachen ist unzulässig; Zugänge und Außenbereiche sind meist zulässig.
Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?
In der Regel wenige Tage. Wir stellen die automatische Löschung entsprechend ein.
Braucht es eine Betriebsvereinbarung?
Sobald ein Betriebsrat besteht: ja. Wir liefern die technischen Angaben dafür.
Sollen wir uns das ansehen?
Ein kurzes Gespräch genügt, um einzuschätzen, was in Ihrem Betrieb sinnvoll ist — und was nicht.