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MIRSYON

Netzwerk & Telefonie

Kameras & Zutritt

Sehen, wer kommt — im Rahmen des Erlaubten

Worum es geht

Kameras im Betrieb sind erlaubt — aber nicht überall und nicht unbegrenzt. Wir richten Technik und Regeln so ein, dass sie ihren Zweck erfüllen und einer Prüfung standhalten.

Was dazugehört

  • Auswahl der Kamerastandorte nach zulässigen Bereichen
  • Speicherfristen und automatische Löschung
  • Zugriffsrechte auf Aufnahmen
  • Hinweisschilder und Verzeichnis der Verarbeitung
  • Zutrittskontrolle mit Chip oder Code

Ablauf

So gehen wir vor.

Bewerten

Was darf erfasst werden, was nicht?

Einrichten

Technik montieren, Fristen und Rechte setzen.

Dokumentieren

Unterlagen für den Datenschutz erstellen.

Prüfen

Jährliche Kontrolle der Einstellungen.

Häufige Fragen

Das wird uns oft gefragt.

Darf ich Mitarbeiter filmen?

Nur sehr eingeschränkt. Arbeitsplätze dauerhaft zu überwachen ist unzulässig; Zugänge und Außenbereiche sind meist zulässig.

Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?

In der Regel wenige Tage. Wir stellen die automatische Löschung entsprechend ein.

Braucht es eine Betriebsvereinbarung?

Sobald ein Betriebsrat besteht: ja. Wir liefern die technischen Angaben dafür.

Sollen wir uns das ansehen?

Ein kurzes Gespräch genügt, um einzuschätzen, was in Ihrem Betrieb sinnvoll ist — und was nicht.