Websites & Onlinepräsenz
Barrierefreiheit
Nutzbar für alle — und ab 2025 vielfach Pflicht
Worum es geht
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Onlineangebote. Unabhängig von der Pflicht gilt: Was gut bedienbar ist, verkauft besser. Wir prüfen und beheben, was im Weg steht.
Was dazugehört
- Prüfung nach WCAG 2.2 auf Stufe AA
- Kontraste, Schriftgrößen und Fokusanzeige
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
- Bildbeschreibungen und Vorlesbarkeit
- Prüfbericht mit Maßnahmenliste
Ablauf
So gehen wir vor.
Prüfen
Automatisch und von Hand, mit Vorleseprogramm.
Bewerten
Was ist Pflicht, was ist Kür?
Beheben
Umsetzung nach Priorität.
Nachweisen
Bericht und Erklärung zur Barrierefreiheit.
Häufige Fragen
Das wird uns oft gefragt.
Gilt das Gesetz auch für uns?
Für viele Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft ja; Kleinstunternehmen sind teils ausgenommen. Wir klären das im Einzelfall.
Sieht eine barrierefreie Seite langweilig aus?
Nein. Gute Gestaltung und Barrierefreiheit schließen sich nicht aus — sie zwingen nur zu klaren Entscheidungen.
Was kostet die Nachrüstung?
Weniger, als viele denken, wenn die Grundstruktur stimmt. Der Prüfbericht zeigt den Aufwand vorher.
Sollen wir uns das ansehen?
Ein kurzes Gespräch genügt, um einzuschätzen, was in Ihrem Betrieb sinnvoll ist — und was nicht.